V E R O R D N U N G
des Gemeinderates
der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf vom 19.
Dezember 2008 über die Ausschreibung eines Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrages nach dem
Kanalabgabegesetz
Gemäß der §§ 2, 3, 4, 5 und 7 des
Kanalabgabegesetzes, LGBl. Nr. 41/1984 idgF, wird verordnet:
§ 1
(1)
Für
die Erschließung der im Bauland gelegenen unbebauten Anschlussgrundflächen
durchdie Kanalisationsanlage wirdein Erschließungsbeitragerhoben.
(2)
Die
Berechnungsfläche beträgt 10 v.H. der als Bauland gewidmeten Anschlussgrundfläche.
§ 2
Fürjene Anschlussgrundfläche
bzw. Teile der Anschlussgrundfläche, für die eine rechtskräftige
Anschlussverpflichtungoder
Anschlussbewilligung vorliegt, wirdein
Anschlussbeitragerhoben.
§ 3
(1)
Wenn
sich die Berechnungsfläche der im § 2 genannten Anschlussgrundfläche bzw. Teile
der Anschlussgrundfläche ändert, wird ein Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag
erhoben.
(2)
Die
Höhe des Ergänzungsbeitrages istentsprechend
dem Ausmaß der zusätzlichen Berechnungsfläche zu bemessen.
§ 4
(1)
Die
Errichtungskosten der Kanalisationsanlage betragen 1.264.805,92 Euro (zum
Zeitpunkt der VO-Beschlussfassung vom 11. Juni 1993). Die um 10 v.H. erhöhte Summe
aller Berechnungsflächen beträgt 188.769,26 m².
(2)
Der
Beitragssatz wird mit 5,09
Euro pro m²
Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG festgesetzt.
(3)
Das
Beitragsausmaß ergibt sich aus dem mit der Berechnungsfläche vervielfachten
Beitragssatz. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
§ 5
Diese Verordnung tritt mit dem auf
den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.