Gemeindewappen

Mit Bescheid vom 4. November 2010 (mit der Zahl 2-GI-GI-G4398/3-2010) wird dem Antrag vom 8. Oktober 2010 stattgegeben. Der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf wird auf Grund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2010 gemäß $ 4 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBI. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 33/2010, das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Gemeindewappens verliehen:


"In Gold über blauem, von vier goldenen Wellen durchzogenem Wellenschildfuß ein roter Baum mit vier blattlosen Ästen, die vorne mit einem Buch und einem Herz, hinten mit einer fünfblättrigen Rose und einer Pflugschar belegt sind".


Gemäß § 4 Abs. 4 Bgld. GemO 2003 werden die vom Gemeinderat der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf festgesetzten Gemeindefarben "Rot-Gold" genehmigt.

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