Herstellung von Verkehrsflächen

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde ist berechtigt, bei erstmaligem Anbau an Verkehrsflächen (z.B. Fahrbahnen und Parkplätze) einen Beitrag zu den Herstellungskosten dieser Flächen von den Anliegerinnen/Anliegern einzuheben.

Hinweis

Auch für schon bestehende Verkehrsflächen kann vor erstmaligem Bau auf bisher unbebauten Bauplätzen dieser Betrag in Form eines Kostenersatzes eingehoben werden.

Zuständige Stelle

Kosten

Die konkrete Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen sind bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Kreisärztin Dr. Galuska Eva

Adresse:7361 Lutzmannsburg, Schulgasse 13

Telefon:02615/87 390 und 0664 250 26 15

Zeiten:Lutzmannsburg:Mo 07:00 bis 11:30

Di 07:00 bis 11:30

Do 07:00 bis 11:30

Fr 09:00 bis 11:30 und 16:00 bis 17:00

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