Verlassenschaftsverfahren

Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.

Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".

Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

Ärztenotdienste

Kreisärztin Dr. Galuska Eva

Adresse:7361 Lutzmannsburg, Schulgasse 13

Telefon:02615/87 390 und 0664 250 26 15

Zeiten:Lutzmannsburg:Mo 07:00 bis 11:30

Di 07:00 bis 11:30

Do 07:00 bis 11:30

Fr 09:00 bis 11:30 und 16:00 bis 17:00

Ordination Unterpullendorf:Di 16:00 bis 17:00

Fr 07:00 bis 08:00