Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:

Meldung des Todesfalls an:

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres

Ärztenotdienste

Kreisärztin Dr. Galuska Eva

Adresse:7361 Lutzmannsburg, Schulgasse 13

Telefon:02615/87 390 und 0664 250 26 15

Zeiten:Lutzmannsburg:Mo 07:00 bis 11:30

Di 07:00 bis 11:30

Do 07:00 bis 11:30

Fr 09:00 bis 11:30 und 16:00 bis 17:00

Ordination Unterpullendorf:Di 16:00 bis 17:00

Fr 07:00 bis 08:00