Förderung für neugeborene Kinder

Finanzielle Unterstützung für die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldeten neugeborenen Kinder.

1. Für alle ab dem 01.01.2008 geborenen Kinder gewährt die Gemeinde eine finanzielle Unterstützung von Euro 400,-, die in 2 Teilbeträgen von Euro 200,- auszuzahlen sind.

2. Der 1. Teilbetrag kommt unmittelbar nach der Geburt des Kindes, der 2. Teilbetrag bei Eintritt des Kindes in den Kindergarten der Gemeinde zur Auszahlung.

3. Bedingung für den 1. Teilbetrag sind Hauptwohnsitzmeldung des Kindes in der Gemeinde und bestehende Hauptwohnsitzmeldung eines Elternteiles (Erziehungsberechtigten) zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in der Gemeinde.

4. Bedingung für den 2. Teilbetrag sind von der Geburt des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten aufrechte und durchgehende Hauptwohnsitzmeldung des Kindes und eines Elternteiles (Erziehungsberechtigten) in der Gemeinde.

5. Teilbeträge sind zutreffendenfalls ohne gesonderten Antrag zur Auszahlung zu bringen.