geringfügige Bauvorhaben

Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteilen sowie sonstige Bauvorhaben, an denen keine baupolizeilichen Interessen  bestehen, bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Zuständig